Nicht zu 100%.....
Der Angestellten eines Bekannten wurde das Fahrrad geklaut. Zwei Tage später sah mein Bekannter den Dieb auf seinem Fahrrad fahren.
Er hielt ihn an um das Fahrrad sicherzustellen.
Bei der Gelegenheit zog sich der Dieb Verletzungen zu: Einen Nasenbeinbruch, Prellungen im Gesichtsbereich, er verlor auch ein paar Zähne und musste sich in ärztliche Behandlung begeben, er war für ca. eine Woche arbeitsunfähig.
Natürlich erfolgte eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung.
Mein Bekannter wurde freigesprochen.
Der Richter stellte dem Angeklagten Suggestivfragen die den Schluß zuließen dass der Täter, als ihm mein Bekannter das Fahrrad wegnahm so unglücklich gestürzt sei dass er sich die Verletzungen zugezogen hatte.
Der Richter war ein weiser Mann.....
BMW-Emblem gestohlen
- Methusalem
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Re: BMW-Emblem gestohlen
Gut gelaufen, aber das ist sehr sehr dünnes Eis. Ein Zeuge und du wirst wirklich arm.
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Grüße aus dem Münsterland
Benno aus Dülmen
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