Du meinst wohl beim originalen Halogenlicht (also Position der Glühwendel. Hätte man Original Xenon gäb es ja keinen Grund umzurüsten).lederkombi hat geschrieben:...Solange der Brennpunkt des Lechtmittels am gleichen Ort liegt wie bei der Originalen Xenon, ergibt sich rein pyhsikalisch kein Grund Xenon zu verbieten...
Problem ist eben auch die erheblich höhere Lichtmenge.
In Zahlen:
25W Xenon: ca. 2000 Lumen;
35W Xenon: ca 3200 Lumen;
Halogen H7: maximal 1500 Lumen.
Deswegen ist bei Nachrüst-Xenon die Blendung für den Gegenverkehr deutlich höher. Wenn es dann mal kracht, hat man zumindest in Deutschland potentiall sehr schlechte Karten.
Wird höchste Zeit, daß BMW den Rollern zeitgemäße Frontbeleuchtung verleiht: LED-Hautpscheinwerfer.
Gibts an Rollern ja schon seit 2013 (Vespa 946), dieses Jahr bekam sogar der kleine billige Honda PCX125 LED-Scheinwerfer, und nächstes Jahr wird der TMax der erste 2zylinder-Roller mit angemessener Scheinwerfertechnologie.