Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

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Mariusz

Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von Mariusz » Fr 4. Dez 2015, 13:50

Hi All,
also nach meinen Informationen gibt es gar keine neue Kupplung, alles ist wie beim alten: gleiche Beläge, gleiche Federn, gleiche Teile Nummer. Nächste Woche werden wir aber mehr wissen, denn dann ist der "neue" offiziell da (und somit auch die Klarheit über die Ersatzteile). party3

waldstaedter
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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von waldstaedter » Fr 4. Dez 2015, 21:45

Scooter hat geschrieben:Das Einbeziehen der "Fachpresse" wäre das letzte Geschütz, was ich auffahren würde.

Grüße aus Weimar
Olaf
Da kann ich Olaf nur vollauf zustimmen!

Denn damit erreichen wir zuerst mal nur, dass auch der letzte potentielle Käufer eines gebrauchten C600/650er informiert wird, dass die Roller ein Kupplungsproblem haben (was ja nicht für alle zutrifft!)!!
Als Folge werden aber alle Roller noch schwieriger als Gebrauchte zu verkaufen sein!!

Wer denkt: "Macht nix, ich geb' meinen inzahlung!", sollte bedenke, dass die BMW-Händler dann auch noch weniger an Eintauschpreis rausrücken wollen und können!

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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von lederkombi » So 6. Dez 2015, 17:44

waldstaedter hat geschrieben:
Scooter hat geschrieben:Das Einbeziehen der "Fachpresse" wäre das letzte Geschütz, was ich auffahren würde.

Grüße aus Weimar
Olaf
Da kann ich Olaf nur vollauf zustimmen!

Denn damit erreichen wir zuerst mal nur, dass auch der letzte potentielle Käufer eines gebrauchten C600/650er informiert wird, dass die Roller ein Kupplungsproblem haben (was ja nicht für alle zutrifft!)!!
Als Folge werden aber alle Roller noch schwieriger als Gebrauchte zu verkaufen sein!!

Wer denkt: "Macht nix, ich geb' meinen inzahlung!", sollte bedenke, dass die BMW-Händler dann auch noch weniger an Eintauschpreis rausrücken wollen und können!

Das kann man so oder so sehen. Fakt ist, dass ein paar Forumsteilnehmer für BMW so unwichtig sind wie Fliegen an der Windschutzscheibe. Fakt ist auch, dass VW nur nachbessert, weil da geklotzt wurde und nicht gekleckert. Selber habe ich kein Kupplungsproblem, ausser dass die Kupplung nach einer Pässefahrt wie die "Sau" stinkt. Würde ich eine neue Kupplung wollen, dann würde ich nicht nett fragen gehen, sondern klar fordern.
LG, Jakob

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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von waldstaedter » So 6. Dez 2015, 20:23

lederkombi hat geschrieben:.... Selber habe ich kein Kupplungsproblem! WENN, .... würde ich nicht nett fragen, sondern fordern...
... Eben! Ich auch nicht!!

Schön wäre, wenn die Beschleunigung von 0 auf 30 kmh um 3/10s besser wäre!
Also, was wollen wir denn da per Massendemo und Medienterror "fordern"???

Das einzige, was mich interessiert ist:
1. Gibt es eine technische Lösung für einen Austausch Vario/Kupplung?
2. Wenn ja, was muss ich dafür bezahlen?
3. Wenn akzeptabel: OK!
Wenn nicht: dann kann man "Forderungen" stellen mit Hinweis auf...!

P.S: Bei VW wird nicht wegen einer Massendemo oder Medienterror nachgebessert, sondern auf Grund einer Klagewelle und behördlichen Maßnahmen in USA und vielen anderen Staaten (bei uns: Anordnung des KBA)!
Die Ursache ist nicht, dass einzelne Kunden mit ihren Abgaswerten unzufrieden waren, sondern diese von VW "kriminell" manipuliert wurden!!!

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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von lederkombi » So 6. Dez 2015, 20:54

Da hast Du mich jetzt leicht missverstanden. Wenn die Kupplung defekt ist, dann ist sie defekt. Das bedeutet, und da wird das Recht in der EU ähnlich wie in der CH lauten, dass der Kunde Anrecht auf Nachbesserung hat. Der Anbieter darf hier die Art der Nachbesserung wählen und er wird wohl eine Reparatur vorsehen. Wenn auch nach einer Reparatur keine Besserung vorhanden ist, dann kann man allenfalls den Vertrag wandeln. Die Details hierzu lasse ich jetzt weg, die sind auch unwichtig. Fakt ist eben, dass bei einer Wandelung die gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden und der Restwert leider selten kongruent mit den Vorstellungen des Kunden ist. So ist dann Ärger vorprogrammiert.
Man darf es getrost einfach formulieren: Es gibt kein Recht auf Tausch einer Kupplung nur weil ein neues Modell angeblich besser wäre. Aber: Jeder darf selbstverständlich den Mechaniker seines Vertrauens beauftragen einen Umbau vorzunehmen, gegen Entgelt und sofern es technisch möglich ist.
Sollte allenfalls bei der Vario (inkl. Kupplung) durch den Hersteller eine Verbesserung auch für bestehende Fahrzeuge (also quasi ein Ablösen einer bestehenden Baugruppe durch eine neue Baugruppe) vorgesehen sein (ähnlich wie. z.B. die Benzinpumpe bei den R-Modellen bis 2009 oder dem Radflansch), dann schaut es natürlich anders aus, genannt würde das dann aber eine Rückrufaktion. Eine Solche entsteht jedoch erst, wenn infolge der bestehenden Baugruppe finanzielle Schäden zu befürchten wären, vorher wird kein Hersteller irgendwelche Rückrufaktionen durchführen, wozu auch? Finanzielle Schäden sind u.a. Imageverlust bei Kunden -> Umsatzeinbussen, Haftpflichtschäden -> führen letzendlich auch zu Imageverlust, Auflagen durch den Gesetzgeber -> führen ebenfalls zu Imageverlust, etc.
LG, Jakob

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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von lederkombi » So 6. Dez 2015, 20:56

waldstaedter hat geschrieben: 1. Gibt es eine technische Lösung für einen Austausch Vario/Kupplung?
Man wird in Kürze im Teilekatalog die Nummern ersehen und dann lässt sich das eindeutig beantworten. Sollte ein Umbau technisch möglich sein, werde ich dies selbstverständlich auch durchführen und zwar selber. Denn Bezahlen wird BMW dies kaum -> siehe meinen vorangehenden Beitrag. winkG
LG, Jakob

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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von waldstaedter » So 6. Dez 2015, 21:37

lederkombi hat geschrieben:Da hast Du mich jetzt leicht missverstanden. Wenn die Kupplung defekt ist, dann ist sie defekt. Das bedeutet, und da wird das Recht in der EU ähnlich wie in der CH lauten, dass der Kunde Anrecht auf Nachbesserung hat. Der Anbieter darf hier die Art der Nachbesserung wählen und er wird wohl eine Reparatur vorsehen. Wenn auch nach einer Reparatur keine Besserung vorhanden ist, dann kann man allenfalls den Vertrag wandeln. Die Details hierzu lasse ich jetzt weg, die sind auch unwichtig. Fakt ist eben, dass bei einer Wandelung die gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden und der Restwert leider selten kongruent mit den Vorstellungen des Kunden ist. So ist dann Ärger vorprogrammiert.
Man darf es getrost einfach formulieren: Es gibt kein Recht auf Tausch einer Kupplung nur weil ein neues Modell angeblich besser wäre. Aber: Jeder darf selbstverständlich den Mechaniker seines Vertrauens beauftragen einen Umbau vorzunehmen, gegen Entgelt und sofern es technisch möglich ist.
Sollte allenfalls bei der Vario (inkl. Kupplung) durch den Hersteller eine Verbesserung auch für bestehende Fahrzeuge (also quasi ein Ablösen einer bestehenden Baugruppe durch eine neue Baugruppe) vorgesehen sein (ähnlich wie. z.B. die Benzinpumpe bei den R-Modellen bis 2009 oder dem Radflansch), dann schaut es natürlich anders aus, genannt würde das dann aber eine Rückrufaktion. Eine Solche entsteht jedoch erst, wenn infolge der bestehenden Baugruppe finanzielle Schäden zu befürchten wären, vorher wird kein Hersteller irgendwelche Rückrufaktionen durchführen, wozu auch? Finanzielle Schäden sind u.a. Imageverlust bei Kunden -> Umsatzeinbussen, Haftpflichtschäden -> führen letzendlich auch zu Imageverlust, Auflagen durch den Gesetzgeber -> führen ebenfalls zu Imageverlust, etc.
... :?: :?: :?: ... und was wolltest Du nun "damit" sagen???

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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von lederkombi » Mo 7. Dez 2015, 04:36

Das es wohl kaum ein Angebot für eine Ersatz-Vario oder Kupplung geben wird. rauch Auch wenn hier einige darauf hoffen...
LG, Jakob

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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von Flip » Mo 7. Dez 2015, 10:25

Ein "Angebot" wird von BMW garantiert nicht einfach so erfolgen.

Allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass der Hersteller auf gewissen Druck irgendwie reagieren wird.
Es ist sicherlich für die "Bajuvaren"günstiger bei ein paar C-Rollern den Antrieb zu aktualisieren, als auf einen weiteren Kauf zu verzichten.
Die Zeit wo Hersteller auf Ihrem hohen Roß sitzen und den Kunden auslachen ist eigentlich vorbei.

Warten wir doch mal ob Neuteile im aktuellen Modell verbaut sind und ob sich im Fahrbetrieb wirklich positive Veränderungen ergeben haben ... ich traue da den Berichten in der Fachpresse nicht wirklich.

http://www.welt.de/motor/news/article14 ... 50-GT.html

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Re: Neue Kupplung in altes Modell einbauen? Kulanz BMW

Beitrag von tantetom » Mo 7. Dez 2015, 13:26

lederkombi hat geschrieben:
waldstaedter hat geschrieben: 1. Gibt es eine technische Lösung für einen Austausch Vario/Kupplung?
Man wird in Kürze im Teilekatalog die Nummern ersehen und dann lässt sich das eindeutig beantworten. Sollte ein Umbau technisch möglich sein, werde ich dies selbstverständlich auch durchführen und zwar selber. Denn Bezahlen wird BMW dies kaum -> siehe meinen vorangehenden Beitrag. winkG
Wieso erwartest du bei einer geänderten Vario/Kupplung gleiche Teilenummern wie das Vorgängermodel ???
Grüße
Tom

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