Fahrlicht C 650 GT

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Romiman
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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von Romiman » Fr 7. Nov 2014, 18:18

lederkombi hat geschrieben:...Solange der Brennpunkt des Lechtmittels am gleichen Ort liegt wie bei der Originalen Xenon, ergibt sich rein pyhsikalisch kein Grund Xenon zu verbieten...
Du meinst wohl beim originalen Halogenlicht (also Position der Glühwendel. Hätte man Original Xenon gäb es ja keinen Grund umzurüsten).
Problem ist eben auch die erheblich höhere Lichtmenge.
In Zahlen:
25W Xenon: ca. 2000 Lumen;
35W Xenon: ca 3200 Lumen;
Halogen H7: maximal 1500 Lumen.
Deswegen ist bei Nachrüst-Xenon die Blendung für den Gegenverkehr deutlich höher. Wenn es dann mal kracht, hat man zumindest in Deutschland potentiall sehr schlechte Karten.
Wird höchste Zeit, daß BMW den Rollern zeitgemäße Frontbeleuchtung verleiht: LED-Hautpscheinwerfer.
Gibts an Rollern ja schon seit 2013 (Vespa 946), dieses Jahr bekam sogar der kleine billige Honda PCX125 LED-Scheinwerfer, und nächstes Jahr wird der TMax der erste 2zylinder-Roller mit angemessener Scheinwerfertechnologie.
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lederkombi
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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von lederkombi » Sa 8. Nov 2014, 04:35

ja, klar, ich meinte halogen.

wenn die 3500lumen zu stark blenden würden, wäre xenon ja nicht erlaubt. allerdings haben heute schon viele fahrzeuge standardmässig xenon oder gar led (noch mehr lumen), daher kann das mit dem blenden aufgrund der lumen kein argument sein, oder? zudem werden die hersteller ja kaum die grosse lichtmenge künstlich reduzieren (sonst bräuchte man kein xenon oder led).

weiter gibt es von bmw original led-zusatzscheinwerfer (für die gs, die k1600 u.a.). die wären dann ja eigentlich auch nicht erlaubt....

wer die eu-richtlinie (und die gilt nicht nur in D, sondern sogar in der CH (man staune), liest, stellt rasch fest, dass nicht die lumen das problem sind, sondern eben der brennpunkt bzw. die bei einigen brennern nicht stimmige position innerhalb des reflektors. wenn diese position jedoch bauartbereinigt ist, so gibt es eben keinen technischen grund betreffend xenon.
LG, Jakob

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Romiman
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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von Romiman » Sa 8. Nov 2014, 16:33

Nee, nicht ganz. Zumindest in D.
Natürlich sind die 3500 Lm an Autos oder der 1600 GTL erlaubt. Aber eben nur in dafür bauartgeprüften Scheinwerfern* und mit Zusatzmaßnahmen (beim Auto Scheinwerferreinigung und automatische Leuchtweitenregelung; bei der GTL über einen beweglichen Spiegel (!)), die die Blendung reduzieren. Bei Lichtquellen bis 2000Lm (Halogen, LED und und 25W Xenon) ist dies nicht vorgeschrieben. Die LED-Scheinwerfer an Motorrädern (BMW GS; diverse Ducatis...) oder am neuen TMax haben alle max. 2000Lm. Mehr als die 3500Lm von 35W Xenon sind an Fahrzeugen grundsätzlich nicht erlaubt.
Die künstliche Reduzierung machen die Hersteller nicht freiwillg, so war zB. für den ersten Xenonscheinwerfer am Motorrad (für die K 1200 LT) eine dicke schwarze Blende um den Xenonbrenner nötig, die nur in ganz bestimmten Bereichen ausgeschnitten war, wo das Licht auf die Reflektorfläche strahlen konnte. Das verschenkte viel Licht, deswegen hat sich BMW für die 1600 GTL die aufwendige Lösung mit dem Spiegel ausgedacht.

*Nachrüstlösungen (Xenon oder LED in Halogenscheinwerfer) sind wegen der Brennpunktproblematik und der damit verbundenen Blendwirkungen grundsätzlich nicht zulässig. Die Bauartprüfung schreibt auch explizit die Lichtquelle vor. Auch wenn man die leuchtende Gasblase so ziemlich exakt an die gleiche Position wie die Glühwendel einer Halogenlampe bringen kann, verändert sich das Abstrahlverhalten allein schon aufgrund der Form (Xenongasblase wie eine längliche Kugel; Wolframdraht eher zylindrisch). Und ein auf zB. H7 bauartgeprüfter Scheinwerfer (wie eben an unseren BMWs) darf nur Lichtquellen bis 1500Lm benutzen.

Was die Blendwirkung betrifft, kann das jeder nachvollziehen, dem schonmal ein Golf III mit China-Xenon entgegengekommen ist...

Für unsere BMWs wären optional LED-Scheinwerfer (wie am neuen TMax) angemessen. Oder allerwenigstens asymmetrisches doppeltes Halogen-Abblendlicht (wie am Burgman 650).
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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von lederkombi » So 9. Nov 2014, 01:25

nun, meine beiden scheinwerfer (an der rt) wurden bei der leuchtprüfung jedenfalls nicht beanstandet....(messung der leuchtweite und stärke)
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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von skuter » Do 5. Nov 2015, 15:48

Das Abblendlicht ist sch....

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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von emdee » Fr 6. Nov 2015, 10:29

Die Idee mit dem Fernlicht ist schon nicht schlecht.
Bei meinem C600 ist das relativ niedrig eingestellt, so das ich im Bedarfsfall das dazu benutze.
Solange ich nicht 1m hinter Einem herfahre ist das kein Problem.
Bei meinem vorherigen x max 250 war das ähnlich unselig gelöst.
H7 aber eben nur einäugig. Was waren das bei der V-Strom noch für Zeiten ;) Doppelabblend - und -fernlicht.
Ehrlich gesagt habe ich es effektiv wirklich wenig gebraucht. Auch bei meiner GS gibt es nur Mono. Naja.
viele Grüße,

Mirko

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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von lederkombi » Fr 6. Nov 2015, 14:53

Also ich habe mit meinen Xenon-Leuchten definitiv ausreichend Licht ThumbUP
LG, Jakob

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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von emdee » Fr 6. Nov 2015, 16:07

Das glaube ich ja...hilft dem TO in Deutschland aber nicht weiter rauch
viele Grüße,

Mirko

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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von lederkombi » Fr 6. Nov 2015, 20:44

emdee hat geschrieben:Das glaube ich ja...hilft dem TO in Deutschland aber nicht weiter rauch
Nun, er könnte ja einen Satz für das Abblendlicht verwenden? Diese Kosten lohnen sich rasch und blenden tut das auch niemanden. winkG
LG, Jakob

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Re: Fahrlicht C 650 GT

Beitrag von emdee » Sa 7. Nov 2015, 12:57

lederkombi hat geschrieben:
emdee hat geschrieben:Das glaube ich ja...hilft dem TO in Deutschland aber nicht weiter rauch
Nun, er könnte ja einen Satz für das Abblendlicht verwenden? Diese Kosten lohnen sich rasch und blenden tut das auch niemanden. winkG
Kanner nich :roll:
Das mag ja bei den Eidgenossen oder in Spanien funktionieren aber der deutsche TÜV wird ihm zu 99% das Krumme aus den Ohren haue wollen :lol:
viele Grüße,

Mirko

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