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Geschwindigkeitsindex

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 13:23
von Nic
Nach knapp 8500km ist mein erster Feel Free Vorderreifen fällig.
Jetzt habe ich mir die verschiedenen Modelle angeschaut und war erstaunt, dass der Roller mit "H" -210 km/h Geschwindigkeitsindex Reifen ausgeliefert wurde.
Wegen der Höchstgeschwindigkeit von 129km/h müssten "S" Reifen bis -180km/h doch dicke ausreichend sein.
Die sind preislich sehr deutlich günstiger.

Wie sieht das bei euch aus? Montiert ihr alle H Reifen? cofus

Re: Geschwindigkeitsindex

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 14:11
von Benno
Was sagt denn deine Betriebserlaubnis?

Re: Geschwindigkeitsindex

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 15:33
von Nic
In der Zulassungsbescheinigung und der EU-Übereinstimmungsbescheinigung ist jeweils der Geschwindigkeitsindex "H" bei der Bereifung angegeben.
Anders als z.b. beim Trageindex oder der Reifendimension darf aber der Geschwindigkeitsindex unterschritten werden, dabei müssen Sicherheitstoleranzen eingehalten werden, diese sind zwischen 129km/h Bbh und 180km/h Index mehr als erfüllt.

Ich könnte hier jetzt einen Link vom Autoclub einstellen, bin mir aber nicht sicher, ob links erlaubt sind. Wenn ja, kann ich das gern nachreichen.

Re: Geschwindigkeitsindex

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 15:40
von Benno
Links sind hier erlaubt.

Re: Geschwindigkeitsindex

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 16:13
von Nic
https://www.adac.de/infotestrat/reifen/ ... fault.aspx

Ich hab den interessanten Teil mal kopiert ;)

Das Geschwindigkeitssymbol bzw. der Speed-Index darf grundsätzlich „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H (bis 210 km/h), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V (bis 240 km/h).
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen über der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. V-Reifen bis 240 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 192 km/h fahren kann). Laut der KBA-Information 07-07 vom 19.10.2007 kann bei EG-typgenehmigten Fahrzeugen die in den Fahrzeugpapieren angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (Zeile T in der Zulassungsbescheinigung Teil 1) herangezogen werden für die Bemessung der Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index. In der genannten KBA-Information


„Richtlinie 70/156/EWG und 92/23/EWG;
- Angabe der Höchstgeschwindigkeit und der Merkmale der Bereifung“

heißt es u.a.:

„Bei der Angabe der Höchstgeschwindigkeit im Beschreibungsbogen der
Richtlinie 70/156/EWG Anhang I oder Anhang III unter Ziff. 4.7 und
Richtlinie 92/23/EWG Anhang III – Anlage 1 unter Ziff. 1.4
ist jeweils die „bauartbedingte“ Höchstgeschwindigkeit, das bedeutet, die max. Geschwindigkeit des Fahrzeugs (der Variante/Version) einschließlich der vom Hersteller vorgesehenen Fertigungstoleranzen einzutragen.
Somit ist gewährleistet, dass kein Fahrzeug aus der Serie die angegebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
Durch diese Festlegung ist die Zuordnung der erforderlichen Geschwindigkeitskategorie der Bereifung für das jeweilige Fahrzeug (Variante/Version) zweifelsfrei nachvollziehbar.“


Damit ist die vor dieser KBA-Information übliche Berücksichtigung einer Toleranz zwischen der in den Papieren angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges und der Höchstgeschwindigkeit des Reifens nicht mehr erforderlich.
In der Praxis bedeutet dies beispielsweise: VW schreibt für den Golf 1.6 TDI BMT Comfortline, der laut „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ eine Höchstgeschwindigkeit von 192 km/h erreichen kann, Reifen mit dem Speed-Index V (bis 240 km/h) vor. Diese Reifen sind bei der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (192 km/h) überdimensioniert. In diesem Fall können auch Reifen mit einem Speed-Index H (bis 210 km/h) gefahren werden. Eine „Umrüstung“ auf Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index macht natürlich nur dann Sinn, wenn diese Reifen überhaupt angeboten werden und nennenswert günstiger sind als die „schnelleren“ Varianten des gleichen Reifenmodells.
Bei älteren Fahrzeugen mit ABE oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis errechnen sich die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeug-Papieren nach folgender Formel:

Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit

Beispiel: Für ein Fahrzeug, dessen Fahrpapiere eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 183 km/h ausweisen, wird eine Vmin von (183 + 6,5 + 0,01 * 183 =) 191,3 km/h für den Reifen ermittelt. In diesem Fall müssten Reifen mit dem Speed-Index U (bis 200 km/h) oder H (bis 210 km/h) montiert werden.
Bei effektiven Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.

Re: Geschwindigkeitsindex

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 11:22
von Nic
Hat sich erledigt. Habe BMW angeschrieben und die haben geantwortet :D
Das Problem ist, dass es die S Reifen nur als Diagonal und nicht als Radial gibt.
Das hätte ich übersehen :oops:

Re: Geschwindigkeitsindex

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 12:23
von Benno
Danke für die Rückmeldung, das hilft dem nächsten.

Re: Geschwindigkeitsindex

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 19:47
von Ralph
beim Reifen spielt nicht nur der Geschwindigkeitsindex eine Rolle - auch die Tragfähigkeit ist wichtig!
Evtl. gibt es keinen passenden Reifen für das Modell?