Leistungsreduzierung

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erdmann
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Re: Leistungsreduzierung

Beitrag von erdmann » Mi 19. Okt 2016, 11:59

Hi braki,

tut mir leid, wenn ich mich erst jetzt auf deinen Beitrag melde, aber ich bin hier ewig schon nicht mehr online gewesen und heute eher zufällig hier.
Das hat auch seinen Grund, ich habe mir inzwischen eine Honda SWT 600 gekauft: keine 3 Jahre alt und nur 2700 km gelaufen. Ein (mehr als) sachkundiger Freund hat mich begleitet und die "Unbedenklichkeit" der Maschine bestätigt. Mittlerweile ist auch die Drosselung verbaut (von 51 auf 48 PS ... holla!). Ich bin super zufrieden und das Schäppken läuft wie ne Eins.

Ja, es ist richtig, für die Drosselung wird ein Gutachten für die explizite FG-Nummer der fraglichen Maschine angefertigt, das dann vom TÜV abgenommen wird. Hierbei handelt es sich sozusagen um einen "Einweg-Gutachten" das bei Ausbau der Drosselung keine Gültigkeit mehr hat. Ob und wie die Drosselung dann bei einer anderen Maschine ein Gutachten erhalten kann weiß ich nicht. Kann ich aber mal nachfragen, weil der TÜV-Ingenieur zufällig ;) mein Kumpel ist.

Ich denke, ich werde das mit dem Gutachten nochmal berichten und dann war es dann auch mit meiner Beteiligung in diesem Forum. Wer weiß, vielleicht bin hier mal wieder dabei, wenn es dann doch mal ein BMW-Roller wird. Ich wünsche allen stets "ne handbreit Asphalt unterm Reifen" und viel Spaß bei den Ausfahrten mit den GTs.
Grüße Erdmann

erdmann
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Re: Leistungsreduzierung

Beitrag von erdmann » Mo 24. Okt 2016, 11:22

Moin, ich nochmal,
ich habe mich noch mal schlau gemacht: Das Gutachten für die Original-Drosselung mit dem Ziel zur Leistungsreduzierung hat zwar den Bezug zu einer expliziten FG-Nummer, kann auch genauso gut auf ein anderes aber baugleiches Motorrad (mit anderer FG-Nummer) angewendet werden. Laut meines TÜV-Ing-Kumpels hat zumindest der TÜV-Nord damit kein Problem, wichtig ist, dass sich das Gutachten auf den selben Maschinentyp bezieht und die Originalbauteile der Drosselung wieder verwendet werden. Ein Nachbau oder irgendwelche selbst gedengelten Bauteile werden nicht akzeptiert.

Dass das Gutachten so erstellt wird wie es erstellt ist liegt in erster Linie daran, dass der Hersteller der Drosselung vermeiden möchte, dass Gutachten und Drossel mehrfach Verwendung findet. Die wollen natürlich aus nachvollziehbaren Gründen jede Menge ihrer Gutachten mit Drossel verkaufen.

Übrigens muss der Ausbau der Drossel wieder durch den TÜV begutachten und "negativ" bescheinigt werden. Das hat mit der unterschiedlichen kW-Einstufung der Versicherungen zu tun. Das ist im vorliegenden Fall zwar nicht relevant (37 kW->35 kW->37 kW), macht sich aber bei größeren Unterschieden in der Versicherungsprämie bemerkbar. Ignoriert man das, erlischt die Betriebserlaubnis, bzw. bekommt Ärger wegen Versicherungsbetrug.

Das Gutachten zusammen mit den Original-Bauteilen der Drosselung kann also getrost an einer anderen Maschine wieder verwendet werden. Ich werde es auf jeden Fall in der Bucht oder sonst wo zum Kauf anbieten, wenn ich die Drossel wieder entfernt habe. Vielleicht bekomme ich noch soviel dafür, dass ich die Negativeintragung des TÜV wieder heraus habe. ;)
Grüße Erdmann

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